Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?


Muster Heilmittelverordnung für Logopäde
Muster für eine logopädische Heilmittelverordnung

Sollten Sie bei sich oder ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden sie sich bitte an Ihren Arzt. Ihr Hausarzt, der Kinderarzt, ein HNO-Arzt, ein Neurologe oder auch ein anderer Facharzt kann nach der Diagnose eine logopädische Verordnung (Rezept) ausstellen.

 

Gerne stehen wir Ihnen auch vorher schon mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an (0941/38212461), schicken Sie uns eine E-Mail oder füllen Sie einfach ganz komfortabel das Kontaktformular aus.

 

Wichtig: Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung nur zwei Wochen gültig ist, holen sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab. Deshalb kann es auch sinnvoll sein, dass Sie schon vorab mit uns sprechen. Am besten, Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf, wir besprechen gerne die günstigste Vorgehensweise mit Ihnen!

 

>> Wer ist der behandelnde Logopäde?