Wer bezahlt die Behandlung?


Im Zuge der Gesundheitsreform haben sich die Zuzahlungen zum 1.1.2004 geändert:

  • Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.
  • Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro pro Rezept.
  • Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
  • Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 1.1.2004 ausgestellt sind.
  • Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben. 
  • Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.

 

>> Wie nehme ich am besten Erstkontakt mit der Praxis für Logopädie Martin Waldhier auf?